Möchtest Du Imker und Vereinsmitglied werden?

Hier findest Du alle notwendigen Formulare, zu beachtenden Verordnungen und Aufgaben des Bienensachverständigen (BSV).

Wir als Kölner Imkerverein verstehen uns als Botschafter für die Biene.

Unsere Aufgabe ist es, die Bienen zu schützen, Menschen, die mit der Imkerei beginnen möchten, bestmöglich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten und sie auch auf ihrem weiteren Weg zu begleiten.

Dabei möchten wir nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch ganz praktische Unterstützung geben: Wir helfen bei der Suche nach einem geeigneten Bienenstand, vermitteln erfahrene Imkerpaten und bieten Fort- und Weiterbildungen an. Ebenso wichtig ist uns der persönliche Austausch untereinander – denn gerade am Anfang kann man von den Erfahrungen anderer Imker viel lernen.

Zur verantwortungsvollen Bienenhaltung gehört aber auch, die gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen rund um die Imkerei zu kennen und zu beachten. Denn wer Bienen hält, übernimmt Verantwortung – für seine Völker, für die Umwelt und auch für die Menschen in seinem Umfeld.

Unser Ziel ist es deshalb, Menschen für die Bienenhaltung zu begeistern und sie dabei zu unterstützen, diese schöne und verantwortungsvolle Aufgabe mit Wissen, Freude und Verantwortungsbewusstsein auszuüben.

Die wichtigsten Formulare

Bitte beachten Sie, dass die Beiträge für den Verein und den Verband einschließlich der Versicherungsbeiträge ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen werden können.

Füllen Sie daher bitte zusammen mit dem Mitgliedsantrag auch die beiden Formulare „SEPA-Lastschriftmandat“ und „SEPA-Lastschriftangaben“ vollständig aus und reichen Sie diese gemeinsam mit dem Mitgliedsantrag ein.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Der Verein / Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag

Hier kannst Du Mitglied im Kölner Imkerverein werden, ob passiv oder aktiv – das entscheidest Du selbst.

2-in-1 Mitgliedschaft

Mitgliedsvoraussetzungen für Ehepaare, Eltern/Kinder, etc. die zusammen imkern möchten.

Satzung Kölner Imkerverein

SEPA Lastschriftmandat

Beiträge 2025

Vereins- und Versicherungsbeiträge.

Imkerversicherung

Übersicht zur Imker-Global-Versicherung und der Ergänzungsversicherung von Gaede und Glauerdt.

Datenschutzvereinbarung Kölner Imkerverein

Datenschutzvereinbarung Imkerverband

Die wichtigsten Meldungen

Erstmeldung Tierseuchenkasse NRW

Für die Erstanmeldung Deiner Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse. Die Anmeldung ist für jede/n Imker:in (auch Hobbyimker:innen) verpflichtend.

Jährliche Meldung Tierseuchenkasse NRW

Die jährliche Meldung erfolgt immer zum Jahresbeginn und betrifft den geplanten Bestand des aktuellen Jahres (Meldebogen 2020 in Kürze).

Meldung Veterinäramt Köln

Die Meldung jedes Bienenstandes bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt ist verpflichtend.

Alles um den Honig

Honigleitsätze

Erläuterung der Honigleitsätze

Die Honigverordnung

Verpackungsverordnung

Infos zur Verpackungsverordnung

DIB Gewährverschlüsse

Merkblatt zur Bestellung.

Bestellung der DIB Gewährverschlüsse

Voraussetzung ist der Fachkundenachweis Honig.

Die Honigkennzeichnung DIB

Die Honigkennzeichnung IVR

Alles um die Bienengesundheit

Bieneneinfuhr

Bienenschutzverordnung

kleiner Beutenkäfer

Merkblatt

Leitlinie

Leitlinie amerikanische Faulbrut

Tiergesundheitsgesetz

Bundesnaturschutzgesetz

Bienenseuchenverordnung

Verordnung

Verwaltungsvorschrift

Behandlungsnachweis bei Verdacht auf Vergiftung

Gerne. Ich würde den Text für die Vereinswebsite fachlich präziser, besser gegliedert und etwas freundlicher formulieren. Dabei würde ich auch die gemischte Ansprache mit „Imker:in“ und „Du“ vermeiden und konsequent auf eine neutrale Formulierung setzen.

Der Bienensachverständige (BSV) und seine Aufgaben

Bienengesundheit ist ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvoller Imkerei. Bei Fragen zu Bienenkrankheiten, zur Vorbeugung und insbesondere bei einem Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche stehen Bienensachverständige – kurz BSV – als fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein Bienensachverständiger kann durch das zuständige Veterinäramt einer Stadt oder Gemeinde bestellt werden. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, Bienenvölker bei Krankheitsverdacht zu untersuchen und das zuständige Veterinäramt bei der Überwachung und Bekämpfung von Bienenseuchen zu unterstützen.

Aufgaben bei Bienenseuchen

Bei anzeigepflichtigen Bienenseuchen, beispielsweise der Amerikanischen Faulbrut, unterstützt der BSV den zuständigen Amtstierarzt. Dazu können insbesondere die Untersuchung von Bienenvölkern, die Begleitung von Sanierungsmaßnahmen, die Unterstützung bei Probenentnahmen sowie die Überwachung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gehören.

Auch der Kleine Beutenkäfer und die Tropilaelapsmilbe sind anzeigepflichtige Tierseuchenerreger. Bei einem entsprechenden Verdacht ist deshalb unverzüglich das zuständige Veterinäramt einzuschalten.

Untersuchungen und Gesundheitszeugnisse

Bienensachverständige übernehmen darüber hinaus gutachterliche Aufgaben. Auf Wunsch eines Imkers kann ein BSV beispielsweise Bienenvölker untersuchen. Werden dabei keine klinischen Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut festgestellt, kann der BSV ein entsprechendes Untersuchungsprotokoll erstellen.

Auf Grundlage einer solchen Untersuchung kann beim zuständigen Veterinäramt eine Bescheinigung über die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut beantragt werden. Diese wird häufig auch als Gesundheitszeugnis oder – im Zusammenhang mit dem Verbringen von Bienenvölkern – als Wanderbescheinigung bezeichnet.

Eine solche Bescheinigung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn Bienenvölker über die Grenzen eines bestimmten Verwaltungsbereichs hinaus verkauft oder in ein anderes Trachtgebiet verbracht werden sollen.

Beratung und Schulung

Neben den Aufgaben im Bereich der Bienengesundheit engagieren sich Bienensachverständige auch in der Beratung, Information und Schulung von Imkern. Auf Ebene der Orts- und Kreisimkervereine vermitteln sie Wissen über Bienenkrankheiten, deren Vorbeugung und Erkennung sowie über eine verantwortungsvolle und bienengerechte Haltung.

Ausbildung zum Bienensachverständigen

Die Voraussetzungen und Ausbildungsinhalte für Bienensachverständige sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern unterscheiden sich je nach Bundesland.

In Nordrhein-Westfalen umfasst die Ausbildung derzeit 11 Tage einschließlich Prüfung. Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Bienenkrankheiten und Bienengesundheit
  • Bienenseuchen-Verordnung
  • Tiergesundheitsrecht
  • Tierseuchenkasse
  • Arzneimittelrecht
  • Pflanzenschutzrecht
  • Imkerschulung und Imkerberatung
  • praktische Arbeit mit Bienenvölkern
  • Präsentations- und Kommunikationstechniken

Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die einen schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil umfasst. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der BSV einen landeseinheitlichen Ausweis, der ihn als Bienensachverständigen in Nordrhein-Westfalen ausweist.

Wichtig: Mit bestandener Prüfung allein ist der BSV noch nicht automatisch für alle Aufgaben tätig. Tätig werden darf ein Bienensachverständiger erst nach entsprechender Beauftragung durch das zuständige Veterinäramt.

Fortbildung

Die Tätigkeit als Bienensachverständiger erfordert regelmäßige Fortbildung. Der BSV-Ausweis ist grundsätzlich zwei Jahre gültig. Eine Fortbildung muss mindestens alle zwei Jahre erfolgen, damit die erforderliche Qualifikation erhalten bleibt.

Bienensachverständige im Kölner Imkerverein

Auch im Kölner Imkerverein engagieren sich Bienensachverständige für die Gesundheit unserer Bienenvölker. Derzeit sind sieben bestellte Bienensachverständige im Dienste der Bienengesundheit tätig (Stand: April 2024).

Bei Fragen oder wenn Unterstützung bei einem Verdacht auf eine Bienenkrankheit benötigt wird, können Sie sich gerne an einen Bienensachverständigen in Ihrer Nähe wenden.

Eine Übersicht unserer Bienensachverständigen finden Sie in der Liste der Vereinsmitglieder.

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