Der Bienensachverständige (BSV) und seine Aufgaben
Der Bienensachverständige (kurz: BSV) kann durch das Veterinäramt der Stadt oder Gemeinde „bestellt“ werden und untersucht kranke oder verdächtige Bienenvölker auf Anzeichen von Bienenkrankheiten. Die Bestellung des BSVs wird durch die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV ) geregelt. Bei meldepflichtigen Bienenseuchen, wie etwa der Amerikanischen Faulbrut, überwacht der BSV die Sanierung und Behandlung von Bienenvölkern, Probenentnahmen sowie Desinfektionen im Auftrag des Amtsveterinärs. Auch sind der Kleine Beutenkäfer (in Deutschland bisher noch nicht offiziell bestätigt) sowie die Tropilaelapsmilbe meldepflichtige Bienenkrankheiten und somit Fall für den BSV. Des weiteren nimmt der BSV gutachterliche Tätigkeiten wahr, indem er auf Wunsch eines/einer Imker:in die Bienenvölker untersucht und, falls keine klinischen Symptome der Amerikanischen Faulbrut vorliegen, ein Untersuchungsprotokoll erstellt. Hiermit kann der/die Imker:in beim Veterinäramt eine Faulbrutfreiheitsbescheinigung anfordern (auch Gesundheitszeugnis oder Wanderbescheinigung genannt). Mit diesem Dokument kann man Bienenvölker auch außerhalb der Stadtgrenzen verkaufen oder in andere Trachtgebiete wandern. Auf Ebene der Orts- und Kreisimkervereine kümmert sich der BSV auch um die Beratung, Information und Schulung von Imker:innen bzgl. Bienengesundheit und Imkerei. Wie in vielen Bereichen gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen bzgl. der Ausbildung der BSVs, sondern das ist Ländersache. In NRW umfasst die Ausbildung 11 Tage; einschließlich der Prüfung. Sie behandelt Themengebiete wie Bienenkrankheiten, Tierseuchenkasse, Bienenseuchenverordnung, Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht, Imkerschulung und -beratung, Tiergesundheitsgesetz sowie Präsentationstechniken. Die Prüflinge werden durch eine Prüfungskommission in einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil geprüft. Nach bestandener Prüfung erhält der BSV einen landeseinheitlichen BSV-Ausweis, der ihn als „Bienensachverständige(n) in Nordrhein-Westfalen“ legitimiert. Tätig werden darf der BSV erst nach Beauftragung durch das zuständige Veterinäramt.
Der BSV-Ausweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum bzw. 2 Jahre nach der letzten Fortbildungsveranstaltung. Eine Weiterbildung ist verpflichtend und muss mindestens alle 2 Jahre erfolgen. Im Kölner Imkerverein sind derzeit sieben bestellte Bienensachverständige im Dienste der Bienengesundheit tätig (Stand: April 2024). Bei Bedarf wende Dich gerne an einen BSV in Deiner Nähe (Liste siehe unter Vereinsmitglieder).