Möchtest Du Imker:in und Vereinsmitglied werden?

Hier findest Du alle notwendigen Formulare, zu beachtende Verordnungen und Aufgaben des BSV.

Wir als Kölner Imkerverein verstehen uns als Botschafter für die Biene. Unsere Aufgabe ist es, die Bienen zu schützen, werdende Imker:innen optimal auf die Bienenhaltung vorzubereiten und sie nachhaltig dabei zu begleiten. Wir unterstützen, indem wir Imkerpat:innen vermitteln, bei der Standortfindung helfen, Fort- und Weiterbildungen anbieten, sowie den Informationsaustausch fördern. Aber auch das Wissen um Gesetze und Verordnungen rund um die Biene ist wichtig.

Die wichtigsten Fomulare

Bitte beachte, dass die Beiträge für Verein und Verband (Versicherung) nur per Lastschrift eingezogen werden können. Deshalb bitte zu dem Mitgliedsantrag auch die beiden Formulare Sepa-Lastschriftmandat und Sepa-Lastschriftangaben ausgefüllt beilegen. Herzlichen Dank.

Der Verein / Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag

Hier kannst Du Mitglied im Kölner Imkerverein werden, ob passiv oder aktiv – das entscheidest Du selbst.

2-in-1 Mitgliedschaft

Mitgliedsvoraussetzungen für Ehepaare, Eltern/Kinder, etc. die zusammen imkern möchten.

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Satzung Kölner Imkerverein

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SEPA Lastschriftmandat

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Beiträge 2025

Vereins- und Versicherungsbeiträge.

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Imkerversicherung

Übersicht zur Imker-Global-Versicherung und der Ergänzungsversicherung von Gaede und Glauerdt.

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Datenschutzvereinbarung Kölner Imkerverein

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Datenschutzvereinbarung Imkerverband

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Die wichtigsten Meldungen

Erstmeldung Tierseuchenkasse NRW

Für die Erstanmeldung Deiner Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse. Die Anmeldung ist für jede/n Imker:in (auch Hobbyimker:innen) verpflichtend.

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Jährliche Meldung Tierseuchenkasse NRW

Die jährliche Meldung erfolgt immer zum Jahresbeginn und betrifft den geplanten Bestand des aktuellen Jahres (Meldebogen 2020 in Kürze).

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Meldung Veterinäramt Köln

Die Meldung jedes Bienenstandes bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt ist verpflichtend.

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Alles um den Honig

Honigleitsätze

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Erläuterung der Honigleitsätze

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Die Honigverordnung

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Verpackungsverordnung

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Infos zur Verpackungsverordnung

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DIB Gewährverschlüsse

Merkblatt zur Bestellung.

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Bestellung der DIB Gewährverschlüsse

Voraussetzung ist der Fachkundenachweis Honig.

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Die Honigkennzeichnung DIB

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Die Honigkennzeichnung IVR

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Alles um die Bienengesundheit

Bieneneinfuhr

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Bienenschutzverordnung

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kleiner Beutenkäfer

Merkblatt

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Leitlinie

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Leitlinie amerikanische Faulbrut

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Tiergesundheitsgesetz

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Bundesnaturschutzgesetz

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Bienenseuchenverordnung

Verordnung

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Verwaltungsvorschrift

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Behandlungsnachweis bei Verdacht auf Vergiftung

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Der Bienensachverständige (BSV) und seine Aufgaben

Der Bienensachverständige (kurz: BSV) kann durch das Veterinäramt der Stadt oder Gemeinde „bestellt“ werden und untersucht kranke oder verdächtige Bienenvölker auf Anzeichen von Bienenkrankheiten. Die Bestellung des BSVs wird durch die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV ) geregelt. Bei meldepflichtigen Bienenseuchen, wie etwa der Amerikanischen Faulbrut, überwacht der BSV die Sanierung und Behandlung von Bienenvölkern, Probenentnahmen sowie Desinfektionen im Auftrag des Amtsveterinärs. Auch sind der Kleine Beutenkäfer (in Deutschland bisher noch nicht offiziell bestätigt) sowie die Tropilaelapsmilbe meldepflichtige Bienenkrankheiten und somit Fall für den BSV. Des weiteren nimmt der BSV gutachterliche Tätigkeiten wahr, indem er auf Wunsch eines/einer Imker:in die Bienenvölker untersucht und, falls keine klinischen Symptome der Amerikanischen Faulbrut vorliegen, ein Untersuchungsprotokoll erstellt. Hiermit kann der/die Imker:in beim Veterinäramt eine Faulbrutfreiheitsbescheinigung anfordern (auch Gesundheitszeugnis oder Wanderbescheinigung genannt). Mit diesem Dokument kann man Bienenvölker auch außerhalb der Stadtgrenzen verkaufen oder in andere Trachtgebiete wandern. Auf Ebene der Orts- und Kreisimkervereine kümmert sich der BSV auch um die Beratung, Information und Schulung von Imker:innen bzgl. Bienengesundheit und Imkerei. Wie in vielen Bereichen gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen bzgl. der Ausbildung der BSVs, sondern das ist Ländersache. In NRW umfasst die Ausbildung 11 Tage; einschließlich der Prüfung. Sie behandelt Themengebiete wie Bienenkrankheiten, Tierseuchenkasse, Bienenseuchenverordnung, Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht, Imkerschulung und -beratung, Tiergesundheitsgesetz sowie Präsentationstechniken. Die Prüflinge werden durch eine Prüfungskommission in einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil geprüft. Nach bestandener Prüfung erhält der BSV einen landeseinheitlichen BSV-Ausweis, der ihn als „Bienensachverständige(n) in Nordrhein-Westfalen“ legitimiert. Tätig werden darf der BSV erst nach Beauftragung durch das zuständige Veterinäramt.
Der BSV-Ausweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum bzw. 2 Jahre nach der letzten Fortbildungsveranstaltung. Eine Weiterbildung ist verpflichtend und muss mindestens alle 2 Jahre erfolgen. Im Kölner Imkerverein sind derzeit sieben bestellte Bienensachverständige im Dienste der Bienengesundheit tätig (Stand: April 2024). Bei Bedarf wende Dich gerne an einen BSV in Deiner Nähe (Liste siehe unter Vereinsmitglieder).