Möchten Sie Imker/in und Vereinsmitglied werden?

Hier finden Sie alle notwendigen Formulare, zu beachtende Verordnungen und Aufgaben des BSV.

Wir als Kölner Imkerverein verstehen uns als Botschafter für die Biene. Unsere Aufgabe ist es, die Bienen zu schützen, werdende Imker*innen optimal auf die Bienenhaltung vorzubereiten und sie nachhaltig dabei zu begleiten. Wir unterstützen, indem wir Imkerpaten vermitteln, bei der Standortfindung helfen, Fort- und Weiterbildungen vermitteln, sowie den Informationsaustausch fördern. Aber auch das Wissen um Gesetze und Verordnungen rund um die Biene ist wichtig.

Die wichtigsten Fomulare

Bitte beachten Sie, dass ab 2020 die Beiträge für Verein und Verband (Versicherung) nur noch per Lastschrift eingezogen werden können. Deshalb bitte zu dem Mitgliedsantrag auch die beiden Formulare Sepa-Lastschriftmandat und Sepa-Lastschriftangaben ausgefüllt beilegen. Vielen Dank.

Imker werden Sammelmappe Mitgliedsantrag

Kölner Imkerverein

Hier können Sie Mitglied im Kölner Imkerverein werden, ob passiv oder aktiv – das entscheiden Sie selbst.

Sonderkondition 2-in-1-Mitgliedschaft

2in1-Mitgliedschaft

Mitgliedsvoraussetzungen für Ehepaare, Eltern/Kinder, etc. die zusammen imkern möchten.

Zahlungsmöglichkeit SEPA Lastschriftmandat

SEPA Lastschriftmandat

Ab 01.01.2020 obligatorisch für Neumitglieder.

Zahlungsinhalte SEPA Angaben

SEPA Lastschriftangaben

Ab 01.01.2020 obligatorisch für Neumitglieder.

Beitragstabelle Beiträge 2023

Beiträge 2023

Vereins- und Versicherungsbeiträge.

Tierseuchenkasse Meldung Online

Meldung Tierseuchenkasse NRW

Für die Erstanmeldung Ihrer Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse. Die Anmeldung ist für jeden Imker (auch Hobbyimker) verpflichtend.

Tierseuchenkasse Meldung Online

Jährliche Meldung Tierseuchenkasse NRW

Die jährliche Meldung erfolgt immer zum Jahresbeginn und betrifft den geplanten Bestand des aktuellen Jahres (Meldebogen 2020 in Kürze).

Veterinäramt Meldung-Stadt Köln

Meldung Veterinäramt Köln

Die Meldung jedes Bienenstandes bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt ist verpflichtend.

Weitere Gesetze und Verordnungen

Der Bienensachverständige (BSV) und seine Aufgaben

Der Bienensachverständige (kurz: BSV) kann durch das Veterinäramt der Stadt oder Gemeinde „bestellt“ werden und untersucht kranke oder verdächtige Bienenvölker auf Anzeichen von Bienenkrankheiten. Die Bestellung des BSVs wird durch die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV ) geregelt. Bei meldepflichtigen Bienenseuchen, wie etwa der Amerikanischen Faulbrut, überwacht der BSV die Sanierung und Behandlung von Bienenvölkern, Probenentnahmen sowie Desinfektionen im Auftrag des Amtsveterinärs. Auch sind der Kleine Beutenkäfer (in Deutschland bisher noch nicht offiziell bestätigt) sowie die Tropilaelapsmilbe meldepflichtige Bienenkrankheiten und somit Fall für den BSV. Des weiteren nimmt der BSV gutachterliche Tätigkeiten wahr, indem er auf Wunsch eines Imkers seine Bienenvölker untersucht und falls keine klinischen Symptome der Amerikanischen Faulbrut vorliegen, ein Untersuchungsprotokoll erstellt. Hiermit kann der Imker beim Veterinäramt eine Faulbrutfreiheitsbescheinigung anfordern (auch Gesundheitszeugnis oder Wanderbescheinigung genannt). Mit diesem Dokument kann der Imker seine Bienen auch außerhalb der Stadtgrenzen verkaufen oder in andere Trachtgebiete wandern. Auf Ebene der Orts- und Kreisimkervereine kümmert sich der BSV auch um die Beratung, Information und Schulung von Imkerinnen und Imkern bzgl. Bienengesundheit und Imkerei. Wie in vielen Bereichen gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen bzgl. der Ausbildung der BSVs, sondern ist Ländersache. In NRW umfasst die Ausbildung 11 Tage; einschließlich der Prüfung. Sie behandelt Themengebiete wie Bienenkrankheiten, Tierseuchenkasse, Bienenseuchenverordnung, Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht, Imkerschulung und -beratung, Tiergesundheitsgesetz sowie Präsentationstechniken. Die Prüflinge werden durch eine Prüfungskommission in einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil geprüft. Nach bestandener Prüfung erhält der BSV einen landeseinheitlichen BSV-Ausweis, der ihn als „Bienensachverständige(n) in Nordrhein-Westfalen“ legitimiert. Tätig werden darf der BSV erst nach Beauftragung durch das zuständige Veterinäramt.

Der BSV-Ausweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum bzw. 2 Jahre nach der letzten Fortbildungsveranstaltung. Eine Weiterbildung ist verpflichtend und muss mindestens alle 2 Jahre erfolgen. Im Kölner Imkerverein sind derzeit sechs bestellte Bienensachverständige im Dienste der Bienengesundheit tätig (Stand: Mai 2019). Bei Bedarf wenden Sie sich gerne an einen BSV in Ihrer Nähe (Liste siehe unter Vereinsmitglieder).

Kontakt aufnehmen

Auch ohne eigenen Garten können wir in Köln Bienen pflegen, ihre Art schützen und (wenn alles gut geht) auch noch köstlichen Honig ernten! Gern finden wir einen Kollegen in Ihrer Nähe, dem Sie über die Schulter schauen können. Wir freuen uns darauf, Ihnen Fragen zu beantworten, Einblick zu gewähren und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zur Biene mit Rat und Tat zu begleiten.

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