Wir als Kölner Imkerverein verstehen uns als Botschafter für die Biene. Unsere Aufgabe ist es, die Bienen zu schützen, werdende Imker*innen optimal auf die Bienenhaltung vorzubereiten und sie nachhaltig dabei zu begleiten. Wir unterstützen, indem wir Imkerpaten vermitteln, bei der Standortfindung helfen, Fort- und Weiterbildungen vermitteln, sowie den Informationsaustausch fördern. Aber auch das Wissen um Gesetze und Verordnungen rund um die Biene ist wichtig.
Die wichtigsten Fomulare
Bitte beachten Sie, dass ab 2020 die Beiträge für Verein und Verband (Versicherung) nur noch per Lastschrift eingezogen werden können. Deshalb bitte zu dem Mitgliedsantrag auch die beiden Formulare Sepa-Lastschriftmandat und Sepa-Lastschriftangaben ausgefüllt beilegen. Vielen Dank.
Kölner Imkerverein
Hier können Sie Mitglied im Kölner Imkerverein werden, ob passiv oder aktiv – das entscheiden Sie selbst.
2in1-Mitgliedschaft
Mitgliedsvoraussetzungen für Ehepaare, Eltern/Kinder, etc. die zusammen imkern möchten.
SEPA Lastschriftmandat
Ab 01.01.2020 obligatorisch für Neumitglieder.
Meldung Tierseuchenkasse NRW
Für die Erstanmeldung Ihrer Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse. Die Anmeldung ist für jeden Imker (auch Hobbyimker) verpflichtend.
Jährliche Meldung Tierseuchenkasse NRW
Die jährliche Meldung erfolgt immer zum Jahresbeginn und betrifft den geplanten Bestand des aktuellen Jahres (Meldebogen 2020 in Kürze).
Meldung Veterinäramt Köln
Die Meldung jedes Bienenstandes bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt ist verpflichtend.
Satzung Kölner Imkerverein
Imkerversicherung
Übersicht zur Imker-Global-Versicherung und der Ergänzungsversicherung von Gaede und Glauerdt.
Bestellung
Voraussetzung ist der Fachkundenachweis Honig. Formular einfach ausfüllen und an den 1. Vorsitzenden schicken. Ab 2023 nur noch online bestellbar.
Merkblatt
Honigleitsätze
Honigleitsätze Erläuterungen
Honigkennzeichnung DIB
Honigkennzeichnung IVR
Honigverordnung
Bieneneinfuhr Verordnung
Verpackungsverord. Info
Verpackungsverordnung
BienSeuchV. und BSV
Ein Bienensachverständiger (BSV) berät Imker bei Fragen und Problemen zur Bienenhaltung, vor allem hinsichtlich der Bienengesundheit. Mehr dazu siehe Text unten.
Bienenseuchen Verw.-Vorschrift
Leitlinie Amerikanische Faulbrut
Eichgesetz
Der Bienensachverständige (BSV) und seine Aufgaben
Der Bienensachverständige (kurz: BSV) kann durch das Veterinäramt der Stadt oder Gemeinde „bestellt“ werden und untersucht kranke oder verdächtige Bienenvölker auf Anzeichen von Bienenkrankheiten. Die Bestellung des BSVs wird durch die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Durchführung der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV ) geregelt. Bei meldepflichtigen Bienenseuchen, wie etwa der Amerikanischen Faulbrut, überwacht der BSV die Sanierung und Behandlung von Bienenvölkern, Probenentnahmen sowie Desinfektionen im Auftrag des Amtsveterinärs. Auch sind der Kleine Beutenkäfer (in Deutschland bisher noch nicht offiziell bestätigt) sowie die Tropilaelapsmilbe meldepflichtige Bienenkrankheiten und somit Fall für den BSV. Des weiteren nimmt der BSV gutachterliche Tätigkeiten wahr, indem er auf Wunsch eines Imkers seine Bienenvölker untersucht und falls keine klinischen Symptome der Amerikanischen Faulbrut vorliegen, ein Untersuchungsprotokoll erstellt. Hiermit kann der Imker beim Veterinäramt eine Faulbrutfreiheitsbescheinigung anfordern (auch Gesundheitszeugnis oder Wanderbescheinigung genannt). Mit diesem Dokument kann der Imker seine Bienen auch außerhalb der Stadtgrenzen verkaufen oder in andere Trachtgebiete wandern. Auf Ebene der Orts- und Kreisimkervereine kümmert sich der BSV auch um die Beratung, Information und Schulung von Imkerinnen und Imkern bzgl. Bienengesundheit und Imkerei. Wie in vielen Bereichen gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen bzgl. der Ausbildung der BSVs, sondern ist Ländersache. In NRW umfasst die Ausbildung 11 Tage; einschließlich der Prüfung. Sie behandelt Themengebiete wie Bienenkrankheiten, Tierseuchenkasse, Bienenseuchenverordnung, Arzneimittel- und Pflanzenschutzrecht, Imkerschulung und -beratung, Tiergesundheitsgesetz sowie Präsentationstechniken. Die Prüflinge werden durch eine Prüfungskommission in einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil geprüft. Nach bestandener Prüfung erhält der BSV einen landeseinheitlichen BSV-Ausweis, der ihn als „Bienensachverständige(n) in Nordrhein-Westfalen“ legitimiert. Tätig werden darf der BSV erst nach Beauftragung durch das zuständige Veterinäramt.
Der BSV-Ausweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum bzw. 2 Jahre nach der letzten Fortbildungsveranstaltung. Eine Weiterbildung ist verpflichtend und muss mindestens alle 2 Jahre erfolgen. Im Kölner Imkerverein sind derzeit sechs bestellte Bienensachverständige im Dienste der Bienengesundheit tätig (Stand: Mai 2019). Bei Bedarf wenden Sie sich gerne an einen BSV in Ihrer Nähe (Liste siehe unter Vereinsmitglieder).
Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelkennzeichnung
Lebensmitteldurchführung
Lebensmittelverordnungen
Kleiner Beutenkäfer Merkblatt
Kleiner Beutenkäfer Leitlinie
Behandlungsnachweis
Tiergesundheitsgesetz
Bundesnaturschutz
Bienenschutzverordnung
Bei Verdacht auf Vergiftung
Hier finden Sie Informationen für die Einsendung Ihres Honigs – um sicher zu gehen, dass Ihr Honig und Ihre Honigbienen nicht vergiftet sind.

Kontakt aufnehmen
Auch ohne eigenen Garten können wir in Köln Bienen pflegen, ihre Art schützen und (wenn alles gut geht) auch noch köstlichen Honig ernten! Gern finden wir einen Kollegen in Ihrer Nähe, dem Sie über die Schulter schauen können. Wir freuen uns darauf, Ihnen Fragen zu beantworten, Einblick zu gewähren und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zur Biene mit Rat und Tat zu begleiten.
Stellen Sie uns Fragen und erfahren Sie mehr über die Themen rund um die Biene und nachhaltiges Imkern.